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Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 09:21
von CREatorFan
"LEGO behält Recht: Ein besonderer Stein bleibt weiterhin geschützt"
Bild
Zusammengebaut - https://zusammengebaut.com/lego-behaelt ... zt-182906/

Urteil vom 24.01.2024 - https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0015de.pdf

Moderation: Themen mit dem selben Inhalt vereint.

Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 09:58
von 5N00P1
Der Rechtsstreit zwischen Lego & Deltasport hat ein neues Urteil hervorgebracht, der Designschutz für die Tile 3x4 modified wurde bestätigt und wird nicht gelöscht.
Die Klage gegen das EUIPO wurde abgewiesen.

Einen Detaillierten Artikel dazu findet ihr bei Zusammengebaut.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 10:08
von CREatorFan
Danke fürs Wiederholen... :bet: :roll:

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 11:10
von 5N00P1
Ich hatte einen neuen Thread angefangen mit einem aussagekräftigen Titel, anstatt mich zu ärgern und nur zu motzen.
Den Titel hast du anscheinend abbekommen und ich bin in dein Thread gerutscht. ;-)

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 11:19
von 5N00P1
Auch Just Bricks berichtet darüber mit etwas mehr Details wie ich finde.

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 12:37
von BrickPod
War das nicht allen klar, das die Entscheidung so bestehen bleibt? Schutz ist Schutz, da mag auch der Bausteinkreis fast keine Veränderung herbeiführen!

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 12:47
von CREatorFan
:drink2: @5N00P1 ,
"Lego behält recht" finde ich als Titel schon aussagekräftig genug.
"Ein besonderer Stein bleibt weiterhin geschützt" ist wohl Aussagekräftig genug..
Ärgern und Motzen ist für dich doch wie die Luft zum atmen für andere...

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 12:51
von COLOSSUS
CREatorFan hat geschrieben: 25. Januar 2024 12:47 "Lego behält recht" finde ich als Titel schon aussagekräftig genug.
Ach so? Finde ich gar nicht.

Wo hat LEGO recht behalten?

Das heute die Sonne scheint? Das Currywurst leckerer als Chicken Nuggets sind? Das ein 2x4 Brick unterm Fuß mehr weh tut als eine 2x4 Plate?

Ich finde die Überschrift dieses Threads nichtssagend und würde bei einer Suche im Forum auch 0 weiterhelfen.

Ich wiederhole mich, dass ich es gut finde, wenn Dieter oder andere hier immer wieder News aus der Klemmbaustein-Szene hereintragen und damit zur Diskussion stellen. Alles gut und ist letztlich jedes Mal ein Danke wert. :thumbup:

Aber in wenigen Fällen (wie z.B. hier in diesem Thread) wäre "etwas" mehr Mühe hilfreich. Allein, dass wir hier nun schon wieder mit 3-4 Beiträgen drüber diskutieren müssen, verwässert den eigentlichen Thread. :)

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 12:56
von BrickPod
CREatorFan hat geschrieben: 25. Januar 2024 12:47 :drink2: @5N00P1 ,
"Lego behält recht" finde ich als Titel schon aussagekräftig genug.
"Ein besonderer Stein bleibt weiterhin geschützt" ist wohl Aussagekräftig genug..
Ärgern und Motzen ist für dich doch wie die Luft zum atmen für andere...
Wie recht du damit hast :-) Jetzt hat der liebe ja wieder genug Luft zum Atmen, wie man auf zusammengebaut auch gut wieder lesen kann:

https://zusammengebaut.com/lego-behaelt ... zt-182906/

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 12:59
von CREatorFan
Gut, in Zukunft läuft es dann so ab das ich Dich jedesmal Frage, welcher Titel dann genehm wäre fürs Forum.

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 13:00
von AndiObb
Ich werf meinen Schlipps auch noch schnell in den Ring - vielleicht tritt ja jemand drauf :lol:

Keep cool, relax and have a :drink2:

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 13:02
von CREatorFan
Andi, lass das lieber :drink2:

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 13:06
von AndiObb
Stimmt, ich arbeite noch - und dem Hörensagen nach ist es selbst in Bayern nicht ganz so üblich sich um 13 Uhr während der Arbeitszeit ein Bier aufzumachen :P

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 13:43
von skjoldar skildpadden
BrickPod hat geschrieben: 25. Januar 2024 12:37 War das nicht allen klar, das die Entscheidung so bestehen bleibt? Schutz ist Schutz, da mag auch der Bausteinkreis fast keine Veränderung herbeiführen!
Bei weitem war mir das nicht so klar.

Erstens überrascht und verstört mich der krasse Sinneswandel bei der Einschätzung des EUIPO von der Designschutz sei als nichtig zu bewerten und dann der Designschutz hat zurecht Bestand.

Und dann überrascht und verstört mich, dass Delta Sport aus der Beurteilung zuvor vom EuG als zu ungenügend begründete Nichtigkeitsvorwurf des EUIPO nicht gelernt hat. Und nun auch wieder ungenügend begründet wurde.

Das scheint echt nicht trivial zu sein, auf den Punkt genau alles zu benennen und ausreichend zu begründen.

Bislang wurde mE nur wegen inhaltlicher Mängel in der Argumentation und Belegung die Klage nun mindestens 2x zurück bzw abgewiesen.

Re: Lego behält recht

Verfasst: 25. Januar 2024 14:19
von MaMo
Ich hatte bei der Moderation den Titel explizit ausgewählt, da er aussagekräftiger ist. Ich ändere das entsprechend wieder zurück, zumal der Ursprungstitel auch noch falsch geschrieben ist. Jetzt bitte zurück zum Thema, alle weiteren Off-Topic Beiträge werden entfernt. Sonstige ggf. notwendigen Diskussionen gerne per PN.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 14:46
von BrickPod
Bislang wurde mE nur wegen inhaltlicher Mängel in der Argumentation und Belegung die Klage nun mindestens 2x zurück bzw abgewiesen.
Wie Du siehst bekommen wir als Außenstehende nicht immer alles mit, was auch ganz logisch ist. Die Details und warum das Urteil so ist, wissen nur die beiden Seiten. Alles andere sind von uns nur Mutmaßungen....

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 15:12
von EmailFiltering
Da wurde kein fachliches Urteil gesprochen, sondern lediglich befunden es gäbe keinen Grund für eine Verfahrenswiederaufnahme. Ob das nun wirklich nur der vermeintlich ungeschickten Begründung durch Delta Sport geschuldet ist, muss man offen lassen.

Tatsache ist, dass viele dieser Designs nach üblichem Verständnis der breiten Bevölkerung gar nicht erst hätten eingetragen werden dürfen, denn wo sich nun viele Noppen auf einer Fliese die systemkompatibel ist / sein soll befinden ist nun mal eine rein systemtechnische Frage aber keineswegs das Ergebnis irgendeiner darüber hinausgehenden kreativen Leistung. Nächstens kommt jemand und "verschiebt" die einzige Noppe der von uns "Jumperplate" genannten Fliese(n) in irgendeine Ecke und beantragt dafür ebenfalls einen Designschutz. Oder eine 3x4erer-Fliese bekommt nun 4 Noppen im Quadrat statt in einer Reihe, oder ein Kreuz aus fünf Noppen, oder sechs Noppen entlang der Schmal- und Längsseite usw.

Langer Rede, kurzer Sinn: Irgendwie "packen" es die Rechtsgelehrten offenbar nicht, dieses "System" entsprechend zu definieren oder einzuordnen, dem Gehabe der TLG Einhalt zu gebieten usw. Zudem stößt mir seit längerem auf, dass TLG seine Designs grundsätzlich nicht im Entwicklungsland anmeldet, sondern immer im Nachbarstaat, weshalb ich davon ausgehe, dass die dortigen Gesetze entweder "lockerer" / "günstiger" sind und / oder die dortigen "Beamten" willfähriger / vorbehaltsloser agieren und jeden "Blödsinn" mal so durchwinken, weil's ja von TLG eingereicht wird.

Da stellt sich dann die Frage ob man nicht vielleicht sogar anders als vom Bausteinkreis bisher geplant vorgehen sollte, und statt dessen allerhand technisch mögliche Versionen von z.B. Fliesen mit Noppen, Steinen und Platten mit "Abzweigungen", Aussparungen, Bögen oder Schrägen an irgendwelchen Stellen registrieren sollte um sowohl die "Beamten" aufzurütteln als auch das selbe Vorgehen Seitens TLG vorab zu vereiteln. Die so geschützten Teile könnte man dann ja per OpenSource, gegen geringe Lizenzkosten (zwecks Deckung der Eintragungskosten) usw. der Klemmbausteinallgemeinheit zur Verfügung stellen. Ganz so, wie das bei der KiddyCraft-Minifigur der Fall ist.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 15:17
von 5N00P1
@EmailFiltering du musst aufpassen, wenn man solche Sache sagt gilt das bei bestimmten Personen hier als Motzen und Luft machen.

Die 2x2 Jumper Plate ist in der Tat eingetragen und darf so nicht von anderen verwendet werden....
Gut, dass Mega diverse Jumper Plates im Portfolio hat.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 15:28
von Dorothea Williams
EmailFiltering hat geschrieben: 25. Januar 2024 15:12 Da stellt sich dann die Frage ob man nicht vielleicht sogar anders als vom Bausteinkreis bisher geplant vorgehen sollte, und statt dessen allerhand technisch mögliche Versionen von z.B. Fliesen mit Noppen, Steinen und Platten mit "Abzweigungen", Aussparungen, Bögen oder Schrägen an irgendwelchen Stellen registrieren sollte […]
Birgt diese Vorgehensweise nicht das Risiko, daß jemand (bspw. Lego) den Designschutz dann rechtlich angreift, dem Antrag stattgegeben wird, der Designschutz damit hinfällig wird und die Kosten des Verfahrens dem Designschutzanträger (hier der Bausteinkreis) auferlegt werden? Wie lange und wie oft wird der Anträger dieses Procedere, schon aus rein finanzieller Hinsicht, wohl mitgehen wollen?

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 15:36
von skjoldar skildpadden
BrickPod hat geschrieben: 25. Januar 2024 14:46 Wie Du siehst bekommen wir als Außenstehende nicht immer alles mit, was auch ganz logisch ist. Die Details und warum das Urteil so ist, wissen nur die beiden Seiten. Alles andere sind von uns nur Mutmaßungen....
Das geht doch aus beiden EuG Urteilen März 2021 und nun Januar 2024 oder dazugehörigen Pressemitteilungen so hervor, dass zu ungenügend begründet bzw belegt und daher A) einmal zurückgewiesen und nun B) einmal abgelehnt wurde. 🤷‍♂️
Dorothea Williams hat geschrieben: 25. Januar 2024 15:28 Birgt diese Vorgehensweise nicht das Risiko, daß jemand (bspw. Lego) den Designschutz dann rechtlich angreift, dem Antrag stattgegeben wird, der Designschutz damit hinfällig wird und die Kosten des Verfahrens dem Designschutzanträger (hier der Bausteinkreis) auferlegt werden? Wie lange und wie oft wird der Anträger dieses Procedere, schon aus rein finanzieller Hinsicht, wohl mitgehen wollen?
Das würde mE nur dann richtig teuer werden, käme es nicht nur zum Nichtigkeitsantrag beim DPMA, EUIPO oder WIPO, sondern danach zu einer Klage bzw Gegenklage abseits der aufgezählten Register-Ämter, also direkt mit Lego.

@EmailFiltering allerdings braucht es nicht unbedingt lauter Designschutzeinträge. Es genügt die Veröffentlichung von all den möglichen Designs auf einer Webseite mit Datum, Designer und co. Um als ursprünglich zu gelten und bei Bedarf auf Urherberschaft und somit nicht mehr gegebene Neuheit und Eigenart bei den Register-Ämtern oder bei Lego selbst zu verweisen.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 16:13
von Dorothea Williams
Wie wäre es denn zur Abwechslung mal mit einer völlig verwegenen Idee: Wir schaffen den ganzen Rechtskram um Design-, Marken- und Patentschutz komplett ab?

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 16:55
von EmailFiltering
Damit wird man in der Politik nie durchkommen @Dorothea Williams, aber wenn eine "plakative" Veröffentlichung aller möglichen "Designs", also Formenvarianten seitens der "Community" ausreicht um TLG den Schutz deutlich zu erschweren oder gar zu Verunmöglichen, wäre doch schon wahnsinnig viel erreicht. Das wäre verhältnismäßig günstig in der Umsetzung und hätte enorme Auswirkungen. Zudem würde es, digitale "Versionen" vorausgesetzt, zahlreiche Designer dazu animieren mit diesen Varianten zu experimentieren und ihre Sets zu designen, wodurch indirekt jener Anreiz / "Bedarf" geschaffen werden könnte den die Formenbauer benötigen um so einen Teil auch real zu produzieren.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 17:07
von Dorothea Williams
EmailFiltering hat geschrieben: 25. Januar 2024 16:55 Damit wird man in der Politik nie durchkommen […]
Deprimierend, nicht wahr? So wie in vielen anderen Fällen auch.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 25. Januar 2024 21:40
von Noppy_Brick
EmailFiltering hat geschrieben: 25. Januar 2024 16:55 ... wenn eine "plakative" Veröffentlichung aller möglichen "Designs", also Formenvarianten seitens der "Community" ausreicht um TLG den Schutz deutlich zu erschweren oder gar zu Verunmöglichen, wäre doch schon wahnsinnig viel erreicht. Das wäre verhältnismäßig günstig in der Umsetzung und hätte enorme Auswirkungen. Zudem würde es, digitale "Versionen" vorausgesetzt, zahlreiche Designer dazu animieren mit diesen Varianten zu experimentieren und ihre Sets zu designen, wodurch indirekt jener Anreiz / "Bedarf" geschaffen werden könnte den die Formenbauer benötigen um so einen Teil auch real zu produzieren.
Das wäre ja mal ein großartiges Unterfangen. Das wäre doch mal ein Ziel, welches der Bausteinkreis verfolgen sollte: Das Schaffen, Pflegen und Werben einer solchen Plattform.

Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Verfasst: 26. Januar 2024 08:39
von CREatorFan
EmailFiltering hat geschrieben: 25. Januar 2024 15:12 Da wurde kein fachliches Urteil gesprochen, sondern lediglich befunden es gäbe keinen Grund für eine Verfahrenswiederaufnahme. Ob das nun wirklich nur der vermeintlich ungeschickten Begründung durch Delta Sport geschuldet ist, muss man offen lassen.
"Und überraschenderweise fiel das Urteil zugunsten von Lego aus. Das EuG hat im Gegensatz zum EUIPO erklärt, dass das Design eines einfachen Legosteins zu schützen sei und dass das EUIPO dessen so genanntes Geschmacksmuster zu Unrecht für nichtig erklärt habe. Es stellte fest, dass das EUIPO bei seiner Entscheidung Rechtsfehler gemacht und Tatsachen auch völlig außer Acht gelassen habe."

"Die Nichtigkeitserklärung des EUIPO wollte Lego nun nicht auf sich sitzen lassen. Diese hat der Konzern vor dem EuG angefochten. Eigentlich stand die Entscheidung für Lego erstmal unter ungünstigen Vorzeichen.
Im Jahr 2010 hatte der EuGH in einem Markenrechtsstreit den Schutz des Lego-Klemmbausteins als Gemeinschaftsmarke abgelehnt. Damals stellte der Gerichtshof gemäß der EU-Gemeinschaftsmarkenverordnung, heute Unionsmarkenverordnung, klar, dass der Klemmbaustein nicht ausschließlich aufgrund seiner Form markenrechtlich geschützt werden könne, da diese zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei.
In dem aktuellen Verfahren vor dem EuG geht es zwar nicht um Marken- sondern um Designschutz. Allerdings dreht sich der Rechtsstreit diesmal um eine nahezu identische Norm in der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung."

"Das EuG hat nun wie gesagt allerdings zugunsten von Lego entschieden. Die Begründung: Dem EUIPO seien zum einen Rechtsfehler unterlaufen. Das Amt habe die Ausnahmeregelungen in den Absätzen 2 und 3 des Art. 8 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) nicht geprüft.

In Art. 8 Abs. 2 GGV heißt es:

„Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster besteht nicht an Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen nachgebildet werden müssen, damit das Erzeugnis, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, mit einem anderen Erzeugnis mechanisch verbunden oder in diesem, an diesem oder um dieses herum angebracht werden kann, so dass beide Erzeugnisse ihre Funktion erfüllen können.“

Der Äußere des Legosteins kann also nicht als Geschmacksmuster geschützt werden, wenn es allein dazu dient, ihn mit anderen Legosteinen mechanisch zu verbinden. Der Legostein als reines Verbindungselement ist geschmacksmusterrechtlich nicht schützenswert.

In Art. 8 Abs. 3 GGV heißt es dann aber:

„Ungeachtet des Absatzes 2 besteht ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter den in den Artikeln 5 und 6 festgelegten Voraussetzungen an einem Geschmacksmuster, das dem Zweck dient, den Zusammenbau oder die Verbindung einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Erzeugnissen innerhalb eines modularen Systems zu ermöglichen.“

Soll das Design der Legosteine also den Zusammenbau innerhalb eines modularen Systems ermöglichen, besteht eben doch Geschmacksmusterschutz. Ein modulares System besteht aus einer Vielzahl von Erzeugnissen, die in verschiedener Form miteinander verbunden werden können. Hier ist es nicht ganz abwegig, den Lego-Spielbaukasten darunter zu subsumieren. Typisches Beispiel eines modularen Systems sind nämlich auch Bausteine oder Bauklötze für Kinder.

Des weiteren kritisierte das EuG, das EUIPO habe gar nicht alle entscheidenden Erscheinungsmerkmale des Legosteins ermittelt, um über den Geschmacksmusterschutz zu entscheiden. Zu den ermittelten Merkmalen gehörten erstens die Noppenreihe auf der Oberseite des Bausteins, zweitens die Reihe kleinerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins, drittens die beiden Reihen größerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins, viertens die rechteckige Form des Bausteins, fünftens die Dicke der Wände des Bausteins und sechstens die zylindrische Form der Noppen.

Missachtet habe das Amt aber, dass der Legostein auf zwei Seiten der viernoppigen Reihe auf der Oberseite eine glatte Oberfläche aufweise. Auch dabei handele es sich um ein Erscheinungsmerkmal des Legosteins. Da diese glatte Oberfläche nicht als Erscheinungsmerkmal ermittelt wurde, wurde diesbezüglich die ausschließliche technische Funktion im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GGV erst Recht nicht nachgewiesen."
Quelle: - https://www.wbs.legal/urheberrecht/eug- ... hen-54110/