
Zusammengebaut - https://zusammengebaut.com/lego-behaelt ... zt-182906/
Urteil vom 24.01.2024 - https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0015de.pdf
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Ach so? Finde ich gar nicht.CREatorFan hat geschrieben: ↑25. Januar 2024 12:47 "Lego behält recht" finde ich als Titel schon aussagekräftig genug.
Wie recht du damit hastCREatorFan hat geschrieben: ↑25. Januar 2024 12:47@5N00P1 ,
"Lego behält recht" finde ich als Titel schon aussagekräftig genug.
"Ein besonderer Stein bleibt weiterhin geschützt" ist wohl Aussagekräftig genug..
Ärgern und Motzen ist für dich doch wie die Luft zum atmen für andere...
Bei weitem war mir das nicht so klar.
Wie Du siehst bekommen wir als Außenstehende nicht immer alles mit, was auch ganz logisch ist. Die Details und warum das Urteil so ist, wissen nur die beiden Seiten. Alles andere sind von uns nur Mutmaßungen....Bislang wurde mE nur wegen inhaltlicher Mängel in der Argumentation und Belegung die Klage nun mindestens 2x zurück bzw abgewiesen.
Birgt diese Vorgehensweise nicht das Risiko, daß jemand (bspw. Lego) den Designschutz dann rechtlich angreift, dem Antrag stattgegeben wird, der Designschutz damit hinfällig wird und die Kosten des Verfahrens dem Designschutzanträger (hier der Bausteinkreis) auferlegt werden? Wie lange und wie oft wird der Anträger dieses Procedere, schon aus rein finanzieller Hinsicht, wohl mitgehen wollen?EmailFiltering hat geschrieben: ↑25. Januar 2024 15:12 Da stellt sich dann die Frage ob man nicht vielleicht sogar anders als vom Bausteinkreis bisher geplant vorgehen sollte, und statt dessen allerhand technisch mögliche Versionen von z.B. Fliesen mit Noppen, Steinen und Platten mit "Abzweigungen", Aussparungen, Bögen oder Schrägen an irgendwelchen Stellen registrieren sollte […]
Das geht doch aus beiden EuG Urteilen März 2021 und nun Januar 2024 oder dazugehörigen Pressemitteilungen so hervor, dass zu ungenügend begründet bzw belegt und daher A) einmal zurückgewiesen und nun B) einmal abgelehnt wurde.
Das würde mE nur dann richtig teuer werden, käme es nicht nur zum Nichtigkeitsantrag beim DPMA, EUIPO oder WIPO, sondern danach zu einer Klage bzw Gegenklage abseits der aufgezählten Register-Ämter, also direkt mit Lego.Dorothea Williams hat geschrieben: ↑25. Januar 2024 15:28 Birgt diese Vorgehensweise nicht das Risiko, daß jemand (bspw. Lego) den Designschutz dann rechtlich angreift, dem Antrag stattgegeben wird, der Designschutz damit hinfällig wird und die Kosten des Verfahrens dem Designschutzanträger (hier der Bausteinkreis) auferlegt werden? Wie lange und wie oft wird der Anträger dieses Procedere, schon aus rein finanzieller Hinsicht, wohl mitgehen wollen?
Deprimierend, nicht wahr? So wie in vielen anderen Fällen auch.EmailFiltering hat geschrieben: ↑25. Januar 2024 16:55 Damit wird man in der Politik nie durchkommen […]
Das wäre ja mal ein großartiges Unterfangen. Das wäre doch mal ein Ziel, welches der Bausteinkreis verfolgen sollte: Das Schaffen, Pflegen und Werben einer solchen Plattform.EmailFiltering hat geschrieben: ↑25. Januar 2024 16:55 ... wenn eine "plakative" Veröffentlichung aller möglichen "Designs", also Formenvarianten seitens der "Community" ausreicht um TLG den Schutz deutlich zu erschweren oder gar zu Verunmöglichen, wäre doch schon wahnsinnig viel erreicht. Das wäre verhältnismäßig günstig in der Umsetzung und hätte enorme Auswirkungen. Zudem würde es, digitale "Versionen" vorausgesetzt, zahlreiche Designer dazu animieren mit diesen Varianten zu experimentieren und ihre Sets zu designen, wodurch indirekt jener Anreiz / "Bedarf" geschaffen werden könnte den die Formenbauer benötigen um so einen Teil auch real zu produzieren.
"Und überraschenderweise fiel das Urteil zugunsten von Lego aus. Das EuG hat im Gegensatz zum EUIPO erklärt, dass das Design eines einfachen Legosteins zu schützen sei und dass das EUIPO dessen so genanntes Geschmacksmuster zu Unrecht für nichtig erklärt habe. Es stellte fest, dass das EUIPO bei seiner Entscheidung Rechtsfehler gemacht und Tatsachen auch völlig außer Acht gelassen habe."EmailFiltering hat geschrieben: ↑25. Januar 2024 15:12 Da wurde kein fachliches Urteil gesprochen, sondern lediglich befunden es gäbe keinen Grund für eine Verfahrenswiederaufnahme. Ob das nun wirklich nur der vermeintlich ungeschickten Begründung durch Delta Sport geschuldet ist, muss man offen lassen.