Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Alle sonstigen Diskussionen zu Klemmbausteinen, die sonst nirgendwo passen.
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Noppy_Brick
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Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Beitrag von Noppy_Brick »

CREatorFan hat geschrieben: 26. Januar 2024 08:39 ... alle entscheidenden Erscheinungsmerkmale des Legosteins ermittelt, um über den Geschmacksmusterschutz zu entscheiden. Zu den ermittelten Merkmalen gehörten erstens die Noppenreihe auf der Oberseite des Bausteins, zweitens die Reihe kleinerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins, drittens die beiden Reihen größerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins, viertens die rechteckige Form des Bausteins, fünftens die Dicke der Wände des Bausteins und sechstens die zylindrische Form der Noppen.
Die hier aufgeführten Merkmale haben doch absolut gar nichts mit Design (also Geschmacksmuster) zu tun! Bei allen aufgeführten handelt es sich doch definitiv um technisch bedingte Merkmale.
Ich versteh die Welt nicht mehr...
Legt dir das Leben Steine in den Weg,
bau was Schönes draus! 8-)
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CREatorFan
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Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Beitrag von CREatorFan »

Gewöhn dir doch bitte endlich mal, einen Artikel komplett zu lesen, @Noppy_Brick :roll:
"Missachtet habe das Amt aber, dass der Legostein auf zwei Seiten der viernoppigen Reihe auf der Oberseite eine glatte Oberfläche aufweise. Auch dabei handele es sich um ein Erscheinungsmerkmal des Legosteins. Da diese glatte Oberfläche nicht als Erscheinungsmerkmal ermittelt wurde, wurde diesbezüglich die ausschließliche technische Funktion im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GGV erst Recht nicht nachgewiesen."
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5N00P1
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Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Beitrag von 5N00P1 »

Ich bin da bei @Noppy_Brick die Frage ist doch, was ich mit dem Stein machen will! Wenn mein Ziel eine Darstellung ist, mag man das diskutieren können, also eben beim Aufstellen einer Minifigur. Aber es handelt sich um einen Klemmbaustein, desse Merkmale lauten:
3x4 Tile mit einer Reihe noppen in der Mitte. Wie soll so ein Stein sonst aussehen? Natürlich kann ich Kanten abrunden, aber das ändert das technische Merkmal, plötzlich kann ich damit bestimmte Funktionen nicht mehr stoppen oder eben durchlassen. Natürlich kann ein glatte Oberfläche anders aussehen, aber wir reden hier von einer glatten Fläche. Wäre das ein Gitternetz, könnte man da meiner Meinung nach drüber reden.
Ich könnte ja mit dem Stein Funktionen umsetzen, Mauer in der Mitte gleitende Flächen auf beiden Seiten. Da liegt genau diese Umsetzung nahe.
Ich glaube die Frage lautet am Ende ist die "Erfindung" das Design einer 3x4 Tile mit Noppen in der Mitte ein Design? Oder technisch?!

Das ist ja auch das was ich auf Zusammengebaut geschrieben habe, wie soll ein Liftarm mit um 90 Grad verdrehten Löchern sonst aussehen? Und ich bin froh das Teil von CaDA, GoBricks & Lego zu bekommen!
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skjoldar skildpadden
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Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Beitrag von skjoldar skildpadden »

CREatorFan hat geschrieben: 26. Januar 2024 08:39
Das hier zitierte stammt doch mE aus dem EuG Urteil von März 2021 (Lego gegen EUIPO).
Und listet lediglich die laut EuG ungenügend aus- und aufgeführte Prüfung des EUIPO aller für einen Designschutz relevanten Aspekte auf. Geprüft und als Nichtig beurteilt hatte das EUIPO nach Nichtigkeits-/Löschantrag durch Delta Sport.

Das Thema der Oberfläche einer modifizierten Fliese oder Bauplatte, ob rauh oder glatt war mE hierbei auch nur ein Beispiel der eben nicht weiter ausgeführten Kriterien einer sorgfältigen Beurteilung.

In der Folge wurde die Nichtigkeit des EUIPO durch das EuG kassiert und zur möglichen Nachbesserung der Prüfung ans EUIPO zurück gewiesen.

Das EUIPO muss in der Zwischenzeit neu beschieden haben und nun plötzlich zugunsten des bestehenden Designschutzes der 3x4 Plate Modified with 4 Studs. (Was mich überrascht, denn ich habe davon auch gar nichts mitbekommen)
Woraufhin Delta Sport (gegen EUIPO) diese neuerliche Einschätzung beklagt hat und nun Januar 2024 vom EuG mit Ablehnung der Klage beschieden wurde. Eben auch, weil nur ungenügend diese Klage begründet war.

**
Zur Sache der Einordnung, inwiefern die technische Lösung einer Steckverbindung nun auch Teil eines Designschutzes sein kann... ergeben sich tatsächlich krasse Widerspruche.
Normaler Weise hat der formal ästhetische Aspekt die gewichtigere Rolle bei Einschätzung von Neuheit und Eigenart und eben ganz deutlich nicht der formal technische.

Doch wie Thorsten von Johnny's World drauf verweist, gilt wohl mit dieser neueren Unionsmarkenverordnung (?) ein ich sag mal 'Hintertürchen', dass es Lego nun ermöglicht, technisch dominierte Designs innerhalb eines Bausatzes als gesamt formal ästhetisch geprägt zu argumentieren, und seine Funktion als Verbindungselement dabei unerheblich bleibt. Thorsten meint in etwa: Da habe Lego wohl gute Lobbyarbeit bei europäischen Politikern betrieben.
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skjoldar skildpadden
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Re: Gerichtsurteil zum Designschutz der Tile 3x4 modified

Beitrag von skjoldar skildpadden »

Hier noch aktuell ein Video von Thorsten aka Johnny's World zu dem Thema und eben auch zu dieser sogenannten Lego-Klausel.
Echt krass.

https://youtu.be/c9M7pmsNhXs?feature=shared
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