Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

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Noppy_Brick
FrankenSTEIN
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Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von Noppy_Brick »

Ich habe die Idee einen Spreadshirt-Shop zu "eröffnen" und dort Shirts in den Designs der Oberteile von Leg0-Minifiguren aus den 80ern anzubieten. Meint ihr, das könnte Probleme geben? Ich meine, das Classic Space-Logo gibt's ja auch auf allen möglichen Produkten. Geschützt ist sowas doch nicht, oder?
Ich meine z.B. sowas hier:
Screenshot_20230505_120653_Ecosia.jpg
Screenshot_20230505_120520_Ecosia.jpg
Screenshot_20230505_120502_Ecosia.jpg
Screenshot_20230505_120114_Ecosia.jpg
Screenshot_20230505_120218_Ecosia.jpg
Screenshot_20230505_120445_Ecosia.jpg
Screenshot_20230505_120411_Ecosia.jpg
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COLOSSUS
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von COLOSSUS »

Zunächst mal habe ich daraus direk ein eigenes Thema gemacht. Das würde ja im "mich beschäftigt gerade..." Rauschen über die Zeit total untergehen.

Wenn Dir der Thread-Titel nicht passt, müsstest Du ihn eigentlich selbst ändern können. Ansonsten nochmal melden.
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COLOSSUS
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von COLOSSUS »

Nun meine persönliche Meinung dazu:

Ja, coole, lustige Idee. ABER willst Du es echt drauf ablegen und Dich in einen Graubereich und ein Tête-à-Tête mit Lego wagen? :o

Nun gut, letztlich müsste man ja "eigentlich" eindeutig klären können, ob Lego konkret diese Muster sich hat schützen lassen.

Aber vielleicht ist das schon pauschal geschützt, weil es halt von Lego mal entworfen worden ist?

Ich denke, bei den ganz "langweiligen" Mustern wie das blaue Hemd oder so ist es vielleicht egal. Aber das Space-Logo ist da ja schon deutlich bekannter/kultiger und in gewisser Hinsicht eine Lego-Sub-Marke. Aber vielleicht auch gar nicht eingetragen.

Bei Steinedrucker gibt es ja bereits diverse Lego Shirts mit ganz konkreten Logos. Vielleicht musst Du sie einfach mal anschreiben.
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5N00P1
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von 5N00P1 »

Das Problem dürfte hier Urheberrecht heißen und die Frage ob die Schöpfungshöhe ausreichend ist.
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Noppy_Brick
FrankenSTEIN
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von Noppy_Brick »

Danke für's Auslagern. Ist ja insgesamt schon ein interessantes Thema.
Danke @5N00P1. Was ist denn mit Schöpfungshöhe? Und wo kann ich das Urheberrecht prüfen? Würde das nicht auch unter Designschutz fallen?
Und was hätte ich wohl schlimmstenfalls zu befürchten? Eine Unterlassungserklärung, mehr wohl nicht, oder.
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5N00P1
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von 5N00P1 »

Googlest du:
"Urheberrecht" -> https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
"Schöpfungshöhe" -> https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
"Urheberrecht Schöpfungshöhe" wenn dir das davor noch nicht genug Kopfschmerzen gemacht hast und wenn du Geld ausgeben willst, beantragst du noch eine Beratung bei deinem Anwalt.
Soweit ich weiß gibt es eben für das Urheberrecht eben keine Anmeldung, die gilt einfach.
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COLOSSUS
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von COLOSSUS »

@Schöpfungshöhe
Da findest Du im Netz zig Definitionen.

Letztlich wird dabei herangezogen, wie groß zum einen die Schöpfungshohe seitens Lego war. Sprich wie hoch ist der Aufwand, konkret diese Drucke entwickelt zu haben.

Hätten sie nur einen einfachen schwarzen Strich drauf gemacht, ist die Schöpfungshöhe sicherlich minimal und nicht schützenswert.

Aber wo da dann die Grenze liegt? Immerhin nutzt Du hier den Entwurf von Lego und deren Bekanntheit aus, um quasi aus deren erbrachter Leistung selbst mit einer vergleichsweise kleinen Leistung (einfach bestehende Muster auf ein Shirt übertragen) Geld zu verdienen.

Sprich sie haben die Leistung erbracht und Du schöpfst nun für Dich Profit ab.

Das ist natürlich alles bei diesem Thema arg schwammig, klar zu definieren, was man kopieren/weiterverwenden darf und was nicht.

Ich persönlich würde sagen, dass wenn man hier 1:1 Kopien macht, sich schon im Graubereich bewegt.
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Noppy_Brick
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von Noppy_Brick »

Okay, vielleicht mache ich einfach erstmal nur 2-3 Shirts für mich selbst. Solange ich kein Profit damit erziele, bin ich als Privatperson doch fein raus, oder?
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Steinalt
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von Steinalt »

.
Hallo Daniel! Ziemlich dünnes Eis... :sign:

Wenn Du ernsthaft vorhast die Shirts kommerziell zu vertreiben, dann wirst Du um die Beratung durch einen Fachanwalt nicht herumkommen. Mit dem hier vorhandenen Party- und Halbwissen wäre alles andere zu riskant.
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CREatorFan
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von CREatorFan »

Ist ALLES urheberrechtlich geschützt, egal ob lego oder nicht.
Gib in die Suchmaschinen deiner Wahl mal "Urheberrecht Design" ein.
Bedeutet- ohne Einwilligung des Designers keine Chance...
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Master Luke
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von Master Luke »

Noppy_Brick hat geschrieben: 5. Mai 2023 12:54 Okay, vielleicht mache ich einfach erstmal nur 2-3 Shirts für mich selbst. Solange ich kein Profit damit erziele, bin ich als Privatperson doch fein raus, oder?
Ja, das sollte so sein.
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CREatorFan
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von CREatorFan »

Sollte... :shock:
Sollte ist aber sicherlich nicht wasserdicht...
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Noppy_Brick
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von Noppy_Brick »

Ich werde mal einen Anwalt anfragen ;)
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o_l_a_f
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von o_l_a_f »

Sobald die Dänen meinen dagegen vorgehen zu wollen, ist es vollkommen egal ob Du recht hast. :bang: :bang: :boese:
Man denke nur an die letzte Aktion mit den bedruckten Lego Figuren. >>>>>
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5N00P1
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von 5N00P1 »

Ich würde es privat einfach machen und gut ist.
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AlexBdf
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Re: Inwiefern sind die Prints von Lego-Figuren geschützt?

Beitrag von AlexBdf »

Zudem kommt bei gewerblicher Verwendung noch das UWG zum Tragen - Argument wäre eventuell "Täuschung über die Herkunft".
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